Beitragsordnung

§1 Mit der Beitragsordnung werden die Aufnahmegebühren, die Beiträge und Umlagen des Vereins, sowie deren Zahlungsweise festgesetzt. ( § 9 Abs. 1 der Satzung). Die Beitragsordnung ist Bestandteil des Aufnahmeantrages.

 

§ 2 Die Beitragsordnung ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen und bei Bedarf zu ändern. (§ 20 Abs. 1 Pkt. 4 der Satzung)

 

§ 3 Die Beiträge und Umlagen werden bei dem Ausscheiden aus dem Verein nicht erstattet. ( § 10 Abs. 4 der Satzung).

 

§ 4 Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes ist dem 1. Vorsitzenden schriftlich mitzuteilen. Austritte sind nur zum Jahresende möglich und müssen bis zum 30.11. erklärt werden. ( § 10 Abs. 2 der Satzung).

 

§ 5 Der Beitrag entsteht zum 1. Januar eines Geschäftsjahres und wird zum 1. April des Geschäftsjahres fällig. Beim Eintritt bis zum 30. Juni des Geschäftsjahres ist der Beitrag in voller Höhe und beim Eintritt ab dem 1. Juli nur zur Hälfte zu entrichten.

 

§ 6 Anschriften- und Kontowechsel sind sofort dem Kassierer mitzuteilen.

 

§ 7 Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

 

§ 8 Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit begründeten Nachweisen dem Kassierer vorzulegen. Änderungen der Beitragshöhe sind nur mit Wirkung für das nächste Geschäftsjahr möglich.

 

§ 9 Mitglieder, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind die Aufnahmegebühren, die Beiträge und Umlagen zu bezahlen, können auf Antrag von der Zahlung befreit werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

 

§ 10 Der Beitrag wird grundsätzlich abgebucht. Die Einzugsermächtigung sollte mit dem Aufnahmeantrag unterzeichnet werden.

 

§ 11 Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden durch eine Beitragsrechnung zur Zahlung aufgefordert.

 

§ 12 Die erste Mahnung ist kostenlos.Für jede weitere Mahnung werden € 3,00 berechnet. Kosten, die dem Verein dadurch entstehen, daß eine Abbuchung durch die Bank nicht ausgeführt werden konnte, und dies der Beitragsschuldner zu vertreten hat, werden dem Beitragsschuldner in Rechnung gestellt.

 

§ 13 Die Beitragskonten des Vereins sind

 

  Kreissparkasse Böblingen Nr. 470 8999 (BLZ 603 501 30)
     IBAN : DE17 6035 0130 0004 7089 99   BIC : BBKRDE6BXXX

  Vereinigte Volksbanken AG Nr. 57 384 002 (BLZ 603 618 29)
     IBAN : DE02 6039 0000 0057 3840 02   BIC : GENODES1BBV

§ 14 Die Aufnahmegebühren, die Beiträge und Umlagen betragen :

 zur Beitragstabelle

 

§ 15 Die Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 13.Dezember 1995 beschlossen.

Sie tritt zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluß gefaßt wurde.

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